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Sanieren nach MuKEn 2014

Sanieren nach MuKEn 2014

Seit 1992 sind die Anforderungen an die Gebäudehülle kontinuierlich gestiegen: Die Aussenwände sind dicker geworden und Fenster dämmen heute besser. Damit ist der Heizwärmebedarf von Neubauten und sanierten Gebäuden deutlich gesunken.

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Nun gehen die Gesetze in eine weitere Runde. Die neuen Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) betreffen nicht nur die Gebäudehülle, sondern auch den Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung. Bis 2020 sollen die neuen Vorschriften in allen Kantonen in Kraft sein. Allerdings geniessen die Kantone punkto Energiegesetze grosse Autonomie und formulieren die Vorschriften selber aus. Es ist daher nicht sicher, ob die MuKEn 2014 zum vorgegebenen Zeitpunkt überall umgesetzt sein werden.

10 Prozent erneuerbare Energien

Besonders betroffen von den MuKEn 2014 sind alte Häuser, die sich in der Gebäudeklasse E oder schlechter befinden: Bei einem Heizungsersatz müssen sie künftig 10 Prozent ihres Energiebedarfs mit selbst erzeugter, erneuerbarer Energie decken – oder den Heizwärmebedarf um 10 Prozent senken.
 
Der Heizwärmebedarf lässt sich durch Dämmen der Aussenwände, des Daches und der Kellerdecke sowie durch neue Fenster verbessern. Insbesondere die Kombination Fensterersatz und neue Heizung ist beliebt. Insgesamt listen die MuKEn 2014 elf Standard-Lösungen auf, mit denen sich die Ziele erreichen lassen. Diese grosse Auswahl ermöglicht es, für jedes Gebäude eine energetisch wie auch finanziell passende Lösung zu finden.
 

Verbleib bei fossiler Heizung:

  • Heizungsersatz in Kombination mit Sonnenkollektoren
  • Wärmekraftkoppelung (Anlage erzeugt Wärme und Strom)
  • Heizungsersatz in Kombination mit Wärmedämmung
  • Heizungsersatz in Kombination mit neuen Fenstern
  • Einbau einer Wohnungslüftung
  • Einbau eines Wärmepumpenboilers plus Photovoltaik
  • Wechsel auf eine Erdgas-Wärmepumpe

Wechsel auf erneuerbare Energie: 

Jetzt ist der beste Zeitpunkt, sich schlauzumachen.

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